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Mitgliedschaft

An dieser Stelle informieren wir Sie zu gegebener Zeit, ab wann Sie sich wieder zur Mitglied­schaft anmelden können.

Ihre Vorteile

Die WBG „Wendenschloß“ eG ist eine gemeinnützig orientierte Wohnungsbaugenossenschaft, deren Mietwohnungen nur an Mitglieder vermietet werden.

Mitglied werden

Aufgrund unserer langen Warteliste nehmen wir derzeit keine neuen Mitglieder auf. An dieser Stelle informieren wir Sie zu gegebener Zeit, ab wann Sie sich wieder bei uns zur Mitgliedschaft anmelden können.

Günstige Mieten

In der Satzung ist die Förderung der Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung festgeschrieben. Die Mieten liegen alle unter den Mietspiegelwerten.

Dauerwohnrecht

Die Mitglieder der Genossenschaft erhalten bei Bezug einer Wohnung einen Dauernutzungsvertrag. Die Wohnungen können nicht durch Eigenbedarf gekündigt werden.

Persönliche Betreuung

Bei Fragen und Problemen rund um Ihre Wohnung stehen Ihnen die entsprechenden Ansprechpartner zur Verfügung

Soziales Engagement

Bei Bedarf erhalten Sie Informationen zu Hilfsangeboten, sozialen Dienstleistungen wie z.B. fahrbarer Mittagstisch, Mobilitätshilfedienste, Hausnotruf, Pflegedienste, Haushaltshilfen u.a.

Gästezimmer und Mietertreff

Haben Sie eine Familienfeier, für die die Wohnung zu klein ist? Mitglieder können hierfür den Mietertreff und auch die Gästezimmer für Ihren Besuch anmieten.

Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen?
Wir haben Antworten.

Wie funktioniert eine Wohnbaugenossenschaft?

Die Grundprinzipien einer Genossenschaft sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die Genossenschaft setzt sich aus ihren Mitgliedern zusammen. Sie ist eine demokratische Unternehmensform.

Die Mitglieder der Genossenschaft wählen alle fünf Jahre die Mitgliedervertreter in die Vertreterversammlung. Diese wählen die Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und begleitet ihn bei der Arbeit. Der Vorstand leitet die Genossenschaft und beschäftigt die Mitarbeiter.

Wie werden ich Mitglied der Genossenschaft?

Um Mitglied zu werden, müssen zwei Pflichtanteile á 40,00 € gezeichnet werden und ein einmaliges Eintrittsgeld von 20,00 € eingezahlt werden. Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Warteliste auf eine Wohnung. Weitere Anteile sind gemäß Satzung bei der Anmietung einer Wohnung zu zeichnen. Die Wohnung kann erst bezogen werden, wenn das gesamte Geschäftsguthaben eingezahlt wurde.

Wie bekomme ich meine Genossenschaftsanteile zurück?

Die Mitgliedschaft kann bis zum 30.09. des Jahres zum Jahresende gekündigt werden. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens (Geschäftsguthaben nach Kündigung) kann erst nach der Vertreterversammlung, die den Jahresabschluss feststellt, erfolgen.

Kann man Genossenschaftsanteile übertragen?

Die Genossenschaftsanteile kann man nicht übertragen, aber das Geschäftsguthaben. Der Übertragende muss die Anteile kündigen und der Empfänger diese Anzahl der Anteile zeichnen. Danach kann das Geschäftsguthaben übertragen werden.

Besteht eine Nachschusspflicht?

Gemäß § 19 unserer Satzung besteht keine Nachschusspflicht.

Ihre Ansprechpartner

Jörg Zinter

Vermietung

Sie haben Fragen und möchten uns persönlich kontaktieren?